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Recht & Normen·11 Min. Lesezeit·

Krankenhausreinigung 2026: DIN 13063, Risikobereiche und Auswahlkriterien für Kliniken

Die Krankenhausreinigung ist der hygienisch anspruchsvollste Bereich der Gebäudereinigung. Wir erklären die DIN 13063, die vier Risikobereiche, die wichtigsten Auswahlkriterien für Kliniken und worauf Hygienebeauftragte 2026 achten müssen.

Hygienefachkraft in voller Schutzkleidung reinigt einen Klinikflur nach DIN 13063
Hygienefachkraft in voller Schutzkleidung reinigt einen Klinikflur nach DIN 13063

Warum Krankenhausreinigung kein Reinigen, sondern Patientenschutz ist

Die nosokomialen Infektionen — also Infektionen, die Patienten erst im Krankenhaus erwerben — kosten in Deutschland nach RKI-Schätzung jährlich 400.000–600.000 Patienten zusätzliche Krankheitslast und führen zu rund 15.000 vermeidbaren Todesfällen. Reinigung ist die mit Abstand wirksamste und kostengünstigste Präventionsmaßnahme — vor antibiotischer Prophylaxe und vor allen anderen baulichen Maßnahmen.

Die Krankenhausreinigung ist deshalb in Deutschland nicht nur eine Servicefunktion, sondern ein medizinhygienischer Prozess mit eigenem Normwerk: der DIN 13063 (Anforderungen an die Reinigung und desinfizierende Reinigung in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, aktuelle Fassung 2021/2024).

Die DIN 13063 und ihre vier Risikobereiche

RisikobereichBeschreibungBeispielräumeAnforderung
I — geringRäume ohne unmittelbaren PatientenkontaktVerwaltung, Wartebereich, Flure ohne BehandlungsfunktionReinigung mit haushaltsüblichen Mitteln
II — mittelRäume mit Patientenkontakt ohne invasive EingriffePatientenzimmer, Sprechzimmer, BehandlungsräumeReinigung + bei Indikation desinfizierende Reinigung
III — hochRäume für invasive Eingriffe oder hoher InfektionsdruckOP-Räume, Aufwachräume, Endoskopie, AufbereitungStrenge Reinigung + tägliche desinfizierende Reinigung
IV — sehr hochRäume mit immunsupprimierten Patienten oder ReinraumanforderungenKnochenmarktransplantation, Reinraum-OP, sterile AufbereitungReinraumtechnik, validierte Verfahren

Die DIN 13063 ergänzt — ersetzt nicht — die KRINKO-Empfehlungen und das Infektionsschutzgesetz.

Was die DIN 13063 konkret vorschreibt

Vier-Farben-Wischbezugssystem

  • Rot — WC-Innenbereich
  • Gelb — Sanitärbereich (Waschbecken, Armaturen)
  • Blau — allgemeine Flächen (Möbel, Türgriffe)
  • Grün — Küche / Sozialbereich

Pro Patientenzimmer ein frischer Bezug. Nie ein Bezug für mehrere Räume — selbst nicht in Risikobereich I.

Wischverfahren statt Sprühverfahren

Die DIN 13063 schreibt das Wischverfahren vor. Sprühen erzeugt Aerosole, die sich auf benachbarten Flächen ablagern und in der Luft schweben — bei VRE, MRSA und Norovirus ein erhebliches Verschleppungsrisiko.

Desinfektionsmittel ausschließlich VAH-gelistet

In Risikobereichen II–IV sind nur VAH-gelistete Mittel zulässig, mit dem für den Erreger passenden Wirkungsspektrum:

  • Standard: begrenzt viruzid PLUS
  • Norovirus-Saison oder Ausbruch: viruzid
  • C. difficile: sporozid

Konzentration und Einwirkzeit müssen dokumentiert sein und entsprechen den Herstellerangaben.

Frequenzen nach DIN 13063 und KRINKO

BereichReinigungDesinfizierende Reinigung
Patientenzimmer Belegung (II)täglichtäglich + nach Entlassung Schlussreinigung
Patientenbad / -WCtäglichtäglich + nach Verschmutzung
OP-Raum (III)nach jedem Eingriffnach jedem Eingriff Schlussdesinfektion
Aufbereitungsraum (III)täglichtäglich + nach Verschmutzung
Intensivstation Patientenplatz (II/III)täglichtäglich + nach Verschmutzung + nach Entlassung
Flure Behandlungstrakt2× täglichbei Bedarf
Verwaltung (I)täglichbei Bedarf

Personalqualifikation für Krankenhausreinigung

Reinigungspersonal in Kliniken braucht:

1. § 43 IfSG-Belehrung (Erstbelehrung + jährliche Auffrischung)

2. TRBA 250-Schulung (biologische Arbeitsstoffe, PSA, Vorgehen bei Stichverletzung)

3. Einweisung in das hauseigene Hygiene-Konzept durch die Hygienefachkraft

4. Spezialschulung Risikobereich III für OP- und Aufbereitungsräume (nicht jeder Reinigungskraft erlaubt)

5. Schweigepflichtbelehrung (Datenschutz)

Externe Reinigungsdienstleister müssen alle Nachweise vor dem ersten Einsatz der Hygienefachkraft des Krankenhauses vorlegen — sonst ist der Einsatz hygienerechtlich unzulässig.

Sieben Auswahlkriterien für Kliniken

1. Nachweisbare DIN 13063-Erfahrung

Lassen Sie sich Referenzen mit Klinikgröße und Bettenzahl vorlegen. Eine Reinigungsfirma ohne klinisches Trackrecord ist im OP-Bereich unzulässig.

2. Eigene Hygiene-Verantwortliche

Seriöse Anbieter beschäftigen einen Desinfektor (geprüft) oder eine Hygienefachkraft als interne Verantwortliche. Sie ist Ansprechpartnerin für Ihre Hygienekommission.

3. Validierter Reinigungs- und Desinfektionsplan (RDP)

Je Raum, je Zone, mit Mittel, Konzentration, Einwirkzeit, Wechselintervall, Frequenz. Dieser RDP ist Anhang Ihres klinischen Hygieneplans und muss bei Begehungen vorgelegt werden.

4. Lückenlose Dokumentation

Datum, Uhrzeit, Personal, Bereich, Mittel, Auffälligkeiten — digital oder als Papier-Protokoll. Im Audit ist das die wichtigste Beweisgrundlage.

5. Kein Sprühverfahren in Patientenbereichen

Wenn ein Anbieter "Sprühdesinfektion" als Standard nennt, läuft Ihr Hygiene-Audit auf eine Beanstandung zu. Wischverfahren ist Pflicht.

6. Tarifbindung und Versicherung

Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung, mindestens Lohngruppe 6 (18,40 €/h ab 2026) für Reinigung in Risikobereichen II–IV. Versicherungsdeckung mindestens 5 Mio € Personenschaden — in Klinikumgebung mit Patienten ein Muss.

7. Notfallreaktion bei Ausbruchsgeschehen

MRSA-Häufung, Norovirus-Welle, C. difficile-Cluster — die Reinigungsfirma muss innerhalb von Stunden die Verfahren anpassen können (Mittelwechsel, Frequenz-Erhöhung, Schlussdesinfektion). Das gehört vertraglich geregelt.

Marktübliche Richtpreise für Krankenhausreinigung in Thüringen (Stand 2026)

BereichPreis netto
Risikobereich I (Verwaltung, Flure ohne Behandlung)0,38 – 0,52 €/m² je Einsatz
Risikobereich II (Patientenzimmer, Sprechzimmer)0,68 – 0,98 €/m² je Einsatz
Risikobereich III (OP, Aufbereitung)1,80 – 3,40 €/m² je Schlussdesinfektion
Schlussreinigung Patientenzimmer nach Entlassung28 – 48 € je Zimmer
Schlussdesinfektion Isolationszimmer (MRSA/C. diff.)65 – 120 € je Zimmer

Die Bandbreite erklärt sich durch Frequenz, Verschmutzungsgrad, Mittelaufwand und Personalqualifikation.

Häufigste Begehungs-Beanstandungen

1. Wischbezug-Wechsel nicht je Raum dokumentiert

2. Falsche Konzentration oder abgelaufene Anwendungslösung

3. Sprühdesinfektion in Patientenbereichen

4. Fehlende §43 IfSG-Belehrung des Personals

5. Reinigungswagen ohne Trennung von "rein" und "unrein"

6. Kein dokumentierter RDP für Schlussdesinfektion bei Entlassung

7. Fehlende Schulungsnachweise des Sub-Personals

Eine professionelle Reinigungsfirma adressiert diese Punkte vor der Vertragsunterzeichnung — nicht erst nach der ersten Begehung.

Fazit

Krankenhausreinigung ist medizinische Prävention. Die DIN 13063, die KRINKO-Empfehlungen und das IfSG geben einen klaren Rahmen vor — Vier-Farben-System, VAH-gelistete Mittel im Wischverfahren, raumweise Reinigungs- und Desinfektionspläne, dokumentierte Schulung des Personals nach §43 IfSG und TRBA 250. Wer als Klinik einen externen Dienstleister beauftragt, sollte all diese Nachweise vor dem ersten Einsatz schriftlich verlangen. Die Investition in eine qualifizierte Reinigungsfirma ist um Größenordnungen günstiger als ein Ausbruchsgeschehen oder eine Begehungs-Beanstandung.

Häufige Fragen

Was regelt die DIN 13063 in der Krankenhausreinigung?+

Die DIN 13063 (Aktuelle Fassung 2021/2024) ist der Referenzstandard für die Reinigung und desinfizierende Reinigung in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Sie definiert vier Risikobereiche (I–IV), schreibt das Vier-Farben-Wischbezugssystem vor und legt fest, dass das Wischverfahren — nicht das Sprühverfahren — in Patientenbereichen anzuwenden ist.

Welche Desinfektionsmittel sind in OP-Räumen zulässig?+

Ausschließlich VAH-gelistete Mittel mit dem für den Erreger passenden Wirkungsspektrum. Standard ist begrenzt viruzid PLUS; bei Norovirus-Saison oder Ausbruch viruzid; bei C. difficile sporozid. Konzentration und Einwirkzeit müssen dokumentiert sein und den Herstellerangaben entsprechen.

Welche Schulung brauchen Reinigungskräfte in Kliniken?+

Pflicht sind §43 IfSG-Belehrung (Erst- und jährliche Auffrischung), TRBA 250-Schulung (biologische Arbeitsstoffe), Einweisung in das hauseigene Hygiene-Konzept und Schweigepflichtbelehrung. Für Risikobereich III (OP, Aufbereitung) ist eine Spezialschulung erforderlich.

Was kostet die Schlussdesinfektion eines Patientenzimmers nach Entlassung?+

Für ein Standard-Einzelzimmer 2026 zwischen 28 und 48 € netto. Bei Isolationszimmern (MRSA, C. difficile, Norovirus) zwischen 65 und 120 € — wegen erhöhtem Mittelaufwand, längerer Einwirkzeit und PSA-Mehrbedarf des Personals.

Darf in Patientenzimmern Sprühdesinfektion eingesetzt werden?+

Nein. Die DIN 13063 schreibt das Wischverfahren vor. Sprühen erzeugt Aerosole, die sich auf benachbarten Flächen ablagern und in der Luft schweben — bei VRE, MRSA und Norovirus ein Verschleppungsrisiko. Sprühdesinfektion in Patientenbereichen führt zu Begehungs-Beanstandungen.

Welche Versicherungsdeckung muss eine Reinigungsfirma für Krankenhäuser haben?+

Mindestens 5 Mio € Personenschaden und 1 Mio € Sachschaden. Bearbeitungsschäden müssen explizit eingeschlossen sein (Standard ist Ausschluss). Bei Schlüsselverwaltung zusätzlich Schlüsselversicherung. Die Police darf nicht älter als 12 Monate sein.

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