Stand: Mai 2026 (B2B-only nach § 14 BGB)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der LevantSun Reinigungsservice (Inhaber: Maarouf Husain, Am Seegraben 2, 99099 Erfurt) — nachfolgend „Auftragnehmer“ — und dem Kunden — nachfolgend „Auftraggeber“ — über die Erbringung von Gebäudedienst- und Reinigungsleistungen.
(2) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden über diese Website nicht geschlossen.
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Unterhalts-, Grund-, Bau-, Glas-, Fassaden-, Industrie-, Praxis- und Klinikreinigung, Solarreinigung, Hausmeisterservice, Winterdienst, Trockenbau, Montage sowie Entrümpelung und Räumung.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(3) Leistungen werden im Großraum Thüringen erbracht, insbesondere Erfurt, Weimar, Jena, Gera und Eisenach.
(1) Sämtliche Darstellungen von Leistungen und Preisen auf der Website, im Online-Preisrechner sowie in Werbematerialien sind freibleibend und stellen lediglich eine invitatio ad offerendum dar — sie sind kein bindendes Angebot i.S.d. § 145 BGB.
(2) Anfragen können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular gestellt werden. Der Auftragnehmer erstellt ein individuelles, freibleibendes Angebot, das in der Regel 14 Tage gültig ist (sofern im Angebot nichts anderes vermerkt).
(3) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 % gem. § 12 Abs. 1 UStG).
(2) Bei Bauleistungen i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren); die Rechnung wird in diesem Fall netto mit entsprechendem Hinweis ausgestellt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Rechnungen werden unter Beachtung der Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG ausgestellt; bei B2B-Aufträgen können verbindliche elektronische Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format (gem. § 14 UStG i.d.F. ab 01.01.2025) übermittelt werden. Die Aufbewahrung erfolgt gem. GoBD über 10 Jahre.
(4) Bei Zahlungsverzug gegenüber Unternehmern werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB berechnet. Zusätzlich wird eine Verzugspauschale von 40 € gem. § 288 Abs. 5 BGB fällig. Mahnkosten und Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(5) Bei größeren Aufträgen kann eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes verlangt werden.
(6) Preisanpassung (symmetrisch): Bei Dauerschuldverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt und auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, die vereinbarte Vergütung im Falle nachweisbarer Veränderungen der maßgeblichen Kostenfaktoren (insbesondere Tariflöhne nach Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Gebäudereiniger, gesetzlicher Mindestlohn nach MiLoG, Sozialabgaben, Materialkosten, Energiekosten) angemessen anzupassen — sowohl nach oben (Erhöhung) als auch nach unten (Senkung). Anpassungen werden mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich angekündigt und betragsmäßig nachvollziehbar begründet.
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten erhält.
(2) Besondere Anforderungen (sensible Oberflächen, Sicherheitsvorschriften, Hygienezonen) sind rechtzeitig mitzuteilen.
(3) Wasser- und Stromanschlüsse sind zugänglich bereitzustellen.
(4) Kann eine Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht werden, wird der vereinbarte Auftragswert in Rechnung gestellt.
(5) § 14 AEntG-Hinweis (Generalunternehmerhaftung): Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer als Subunternehmer, weist der Auftragnehmer ausdrücklich darauf hin, dass er gem. § 17 MiLoG monatlich die Zahlung des Mindestlohns dokumentiert und auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen Sozialversicherung, BG BAU, SOKA-BAU) vorlegt.
(1) Leistungen werden fachgerecht nach anerkannten Branchenstandards (u. a. DIN 77400, DIN EN 13549, DGUV, VOB/C DIN 18299 ff.) erbracht.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Bei Einsatz von Subunternehmern stellt der Auftragnehmer sicher, dass diese die Pflichten nach MiLoG, AEntG und SokaSiG einhalten und holt entsprechende Nachweise ein.
(3) Unwesentliche Verzögerungen durch unvorhergesehene Umstände berechtigen nicht zur Minderung.
(1) Mängel sind innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich (E-Mail an info@levantsun.de) zu rügen (§ 377 HGB für Kaufleute analog).
(2) Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt eine Nachbesserung. Schlägt diese zweimal fehl, bestehen die gesetzlichen Rechte gem. §§ 634 ff. BGB (Werkvertragsrecht; vgl. OLG Hamm 12 U 9/23).
(3) Offensichtliche Mängel, die nicht fristgerecht gerügt werden, gelten als genehmigt.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden (vgl. BGH VII ZR 249/12).
(3) Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Es besteht eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung bei der Rhion Versicherung AG (Versicherungsschein-Nr. 6/67.2810-06014767-7) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € für Personen-/Sachschäden sowie einer separaten Schlüsselversicherung bis 200.000 € (gem. BIV-Empfehlung 2026).
(5) Schlüsselübergabe: Die Übernahme von Schlüsseln, Codes oder Zugangsmedien erfolgt ausschließlich gegen schriftliches Übergabeprotokoll mit Quittung. Bei Verlust haftet der Auftragnehmer im Rahmen der vorgenannten Versicherungssummen.
(1) Einmalige Aufträge: Stornierung bis 48 Stunden vor Termin kostenfrei; 24–48 Stunden vorher 50 %; weniger als 24 Stunden vorher oder Nichterscheinen 100 % des vereinbarten Preises.
(2) Dauerschuldverhältnisse: Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform. Eine automatische Vertragsverlängerung erfolgt höchstens um 12 Monate (§ 309 Nr. 9 BGB n.F.; BGH III ZR 61/24, Juli 2025); danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit der vorgenannten Frist gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung sowie den Vorgaben der DSGVO und des BDSG.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Erfurt.
(3) Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar. Wir sind nicht zur Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren verpflichtet.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.