Sie haben den Auftrag — wir übernehmen die Ausführung. Als Ihr Nachunternehmer (Subunternehmer) übernehmen wir Reinigungsobjekte per rechtssicherem Werkvertrag: BRTV-konforme Löhne, eigene Objektleitung und geschultes Stammpersonal — ohne eigenes Personalrisiko für Sie.
Fünf Gründe, warum Generalunternehmer und Gebäudereiniger in Thüringen mit uns zusammenarbeiten.
Klare Erfolgshaftung statt verdeckter Arbeitnehmerüberlassung (§1 AÜG). Eigenverantwortliche Einsatzplanung, kein AÜG-Risiko für Sie.
LG 1 = 15,00 €/h, LG 6 = 18,40 €/h (2026, allgemeinverbindlich). §14 AEntG ist für uns Routine — alle Nachweise auf Anfrage.
Benannter Objektleiter mit Weisungsrecht, Qualitätskontrolle und Leistungsnachweis je Objekt. Ein Ansprechpartner für Sie.
Fest angestellte, eingearbeitete Kräfte unter unserem Namen — kein Tagelöhner-Modell. Vertretung bei Krankheit organisiert.
Derzeit 10 Festangestellte im Einsatz. Aufstockung auf vollständige Teams innerhalb von 2 Wochen in Thüringen möglich. Kurzfristige Verstärkung für Großobjekte auf Anfrage.
Als Nachunternehmer (umgangssprachlich auch Subunternehmer) arbeiten wir ausschließlich auf Basis eines echten Werkvertrags (§631 BGB). Sie beauftragen ein definiertes Reinigungsergebnis — nicht einzelne Arbeitskräfte. Das hält Sie aus dem AÜG-Risiko und schafft klare Verantwortlichkeiten.
Wir schulden ein Ergebnis (saubere Objekte nach Leistungsverzeichnis), nicht bloße Arbeitszeit. Mängel werden auf unsere Kosten beseitigt.
Unsere Objektleitung plant Einsätze, führt das Personal und stellt Qualität sicher. Kein Direktionsrecht durch Sie = kein verdecktes AÜG.
Leistungsnachweise je Objekt, BRTV-konforme Löhne und §14-AEntG-Dokumente auf Anfrage — prüfsicher für Ihre Compliance.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die konkreten Vertragsbedingungen vereinbaren wir individuell je Objekt.
Wählen Sie die Lohngruppe und erhalten Sie ein realistisches Stundensatz-Band für das Nachunternehmer-Modell. Voraussetzung: Der Generalunternehmer stellt Reinigungsmittel, Maschinen und Objektzugänge. Die Werte basieren auf BRTV-Tariflohn 2026, vollständigen Lohnnebenkosten und schlanken NU-Gemeinkosten.
Orientierung, kein verbindliches Angebot. Der finale Satz hängt von Objektgröße, Frequenz, Anfahrt, Vertragslaufzeit und Mindestabnahmemenge ab. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach kurzer Rücksprache (§145 BGB).
Als Generalunternehmer haften Sie für korrekte Mindestlöhne Ihrer Nachunternehmer. Wir liefern Ihnen alle Nachweise — damit Ihre Compliance lückenlos bleibt: